BVE-Sondernewsletter: Gewährleistung und Garantie

Neue Informationspflichten zu Gewährleistung und Garantie ab 27. September 2026

Ab dem 27. September 2026 gelten neue Informationspflichten für Unternehmen, die Waren an Verbraucherinnen und Verbraucher verkaufen. Für den gärtnerischen Fachhandel ist insbesondere der neue EU-Gewährleistungshinweis relevant.

Wichtig: Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und die bestehenden Rechte und Pflichten ändern sich nicht. Neu ist lediglich die zusätzliche Informationspflicht.

Für den stationären Fachhandel bedeutet dies insbesondere: Der offizielle EU-Gewährleistungshinweis ist gut sichtbar in der Verkaufsstelle anzubringen. Auch für den Online-Handel gelten entsprechende Informationsvorgaben.

Vom allgemeinen Gewährleistungshinweis zu unterscheiden ist das EU-GARAN-Label, das bei bestimmten freiwilligen Herstellergarantien relevant werden kann.

Der ZVG hat die wichtigsten Informationen für die betriebliche Praxis zusammengestellt. Die Informationen erhalten Sie über Ihren Landesverband oder im Downloadbereich des BVE:

  • ZVG-Merkblatt „Gewährleistung“,
  • ZVG-Checkliste für die betriebliche Umsetzung,
  • Arbeitshilfe zum Umgang mit Kundenreklamationen, insbesondere bei Pflanzen, sowie
  • offiziellen EU-Gewährleistungshinweis.

Bitte prüfen Sie rechtzeitig, welche Maßnahmen für Ihren Betrieb bzw. Ihre Verkaufsstellen erforderlich sind.

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