Ergänzend zum Rundschreiben RSt 3/2026 vom 04. Februar 2026 steht ein aktuelles ZVG-Merkblatt zu den neuen gesetzlichen Anforderungen im Onlinehandel zur Verfügung. Betroffen sind alle Betriebe, die Waren über einen Onlineshop an Endverbraucher verkaufen.
Das Merkblatt informiert kompakt über die verpflichtende elektronische Widerrufsfunktion, notwendige Anpassungen der Widerrufsbelehrung, Fristen sowie praktische Umsetzungsschritte.
Das Merkblatt kann über Ihren Landesverband oder im Mitgliederbereich auf der Website des Bundesverbandes Einzelhandelsgärtner abgerufen werden.



