Seit Oktober setzen viele Banken bereits schrittweise den neuen IBAN-Namensabgleich um, der seit dem 9. Oktober 2025 verpflichtend ist. Dabei wird geprüft, ob Firmenname und IBAN eines Zahlungsempfängers zusammenpassen.
Für Einzelhandelsgärtnereien bedeutet das:
Der auf der Rechnung angegebene Firmenname muss exakt dem bei der Bank hinterlegten Kontoinhaber entsprechen.
Um Verzögerungen und Warnmeldungen zu vermeiden, empfehlen wir eine Überprüfung der eigenen Kontobezeichnung sowie der verwendeten Rechnungsvorlagen.
Das Merkblatt dient als kompakte Erinnerung und Orientierungshilfe für alle Betriebe.
Wir immer kann das Merkblatt über die Landesverbände oder im Mitgliedsbereich (https://bundesverband-einzelhandelsgaertner.de/) abgerufen werden.


