Bereits seit 2019 gelten klare Vorgaben zur Einzelaufzeichnungspflicht und zum Umgang mit offenen Ladenkassen bei Bargeschäften.
Zur Erinnerung finden Sie das dazugehörige Merkblatt mit allen wichtigen Informationen im Mitgliederbereich des BVE.
ZVG-Merkblatt: Einzelaufzeichnungspflichten und ordnungsgemäße Kassenbuchführung