Digitale-Dienste-Gesetz

(BVE) Aufgrund der neuen EU-Verordnung Digital Services Act (DSA), die am 14. Mai 2024 in Kraft trat, gibt es für alle Unternehmen, einschließlich Einzelhandelsgärtnereien und Gartencenter, neue gesetzliche Anforderungen.

Diese Änderungen betreffen das bisherige Telemediengesetz (TMG) sowie das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG), das nun als Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) bekannt ist. Die gute Nachricht: Die notwendigen Anpassungen sind einfach umsetzbar und können relativ schnell erledigt werden.

Der BVE hat in einem Merkblatt zusammengefasst, welche Maßnahmen nun erforderlich sind und welche Pflichten die Mitglieder bei der Betreuung Ihrer Website beachten müssen. Diese Übersicht erhalten Mitgliedsbetriebe bei ihrem Landesverband und bei der BVE-Geschäftsstelle.

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