Anpassungen im Zierpflanzenbau – Mehr potentielle Ausbilder

Quelle: GMH

(ZVG) Künftig können mehr Betriebe des Zierpflanzenbaus neue Auszubildene ausbilden. Der Arbeitskreis der zuständigen Stellen für die Berufsbildung im Agrarbereich hat die Empfehlung für die Umsetzung der Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin neu aufgelegt. Insbesondere in der Fachrichtung Zierpflanzenbau ist den Empfehlungen des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG) entsprochen worden.

Im Zierpflanzenbau sollen weiterhin mindestens 1.000 m² Fläche im geschützten Anbau (insbesondere Gewächshäuser und Folientunnel) vorhanden sein. Die Zierpflanzen sollen vom Kulturbeginn bis zum verkaufsfertigen Produkt kultiviert werden. Von einer „Kultur“ kann gesprochen werden, wenn mindestens 500 Einzelexemplare über einen längeren Zeitabschnitt im Betrieb kultiviert werden.

Die Mindestanforderung kann allerdings unterschritten werden, wenn nachweisbar produktionstechnische Inhalte vermittelt werden. Dazu zählen die Kultur von Zierpflanzen (Beet- und Balkonpflanzen) von der Aussaat zur Fertigpflanze und/oder die vegetative Vermehrung und Weiterkultur von mehrjährigen Pflanzen (Zierpflanzen, Gehölzen, Stauden).

Mit der neuen Regelung sind auch Zierpflanzengärtnereien ohne eigene oder mit einer nur sehr kleinen eigenen Produktion wieder ausbildungsfähig und sind nicht mehr auf einen Kooperationsbetrieb angewiesen.

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