Schilderangebot wird angepasst
Angesichts der jüngsten beschlossenen Corona-Maßnahmen mahnen gärtnerischer Fachhandel, Baumärkte und Floristen eine bundeseinheitliche Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse an. Gleichzeitig erinnern der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG), der Verband Deutscher Garten-Center e. V. (VDG), der Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten e. V. (BHB), der Fachverband Deutscher Floristen e. V. (FDF), der Industrieverband Garten e. V. (IVG) und der Verband des Deutschen Blumen- Groß- und Importhandels e. V. (BGI) an die umfassende Umsetzung der Abstands- und Hygieneregeln in und vor den Verkaufseinrichtungen. Die Verbände appellieren an Kunden und Unternehmen gleichermaßen, die Vorschriften strikt einzuhalten und so für einen sicheren Einkauf zu sorgen.
Bundeseinheitliche Lösungen bieten Sicherheit für Unternehmer und Kunden gleichermaßen, betonen die Verbände und warnen vor einem Einkaufstourismus über Bundesländergrenzen hinweg.
Zur Unterstützung der Betriebe erneuern ZVG, VDG, BHB, FDF, IVG und BGI derzeit ihre Hinweisschilder und bieten sie zum Download unter www.mit-abstand-gruen.de an. Hier können sich außerdem die Betriebe der Branche weiterhin in eine Datenbank eintragen und somit ihren Kunden verdeutlichen, wie sie sich für die Sicherheit von Kunden und Mitarbeiter einsetzen.
Hintergrund:
Bund und Länder haben sich am 28. Oktober 2020 auf weitreichende Maßnahmen zur Coronapandemie verständigt. Der Einzelhandel bleibt demnach unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Allerdings empfiehlt der Bund, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhalten soll. Gastronomische Einrichtungen sollen geschlossen werden.
Die Länder sind für die rechtliche Umsetzung verantwortlich. Bei den Einschränkungen im Frühjahr und Frühsommer unterschieden sich die Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland teils erheblich.
Die Plattform www.mit-abstand-gruen.de wurde im Frühjahr ins Leben gerufen. Unternehmen, die sich in die Datenbank eintragen, verpflichten sich, die empfohlenen Sicherheitsmaßnahmen der einzelnen Bundesländer und die Handlungsempfehlungen der Verbände zu berücksichtigen. Nach Freischaltung wird den Betrieben der Slogan „Mit-Abstand-Grün“ für ihre Website und die Social-Media-Kanäle zur Verfügung gestellt. Zusätzlich können sich die Betriebe das Sicherheitshinweis-Papier auch ausdrucken und im Verkaufsraum aufhängen.