ZVG-Merkblatt zur Meldepflicht für elektronische Kassensysteme

(ZVG/BVE) Die Übergangsfrist für die Meldung elektronischer Kassensysteme endet zum 31. Juli 2025. Damit Einzelhandelsbetriebe – einschließlich Gärtnereien – wissen was zu tun ist, hat der Bundesverband Einzelhandelsgärtner (BVE) im Zentralverband Gartenbau (ZVG) ein ZVG-Merkblatt herausgegeben. Die Meldepflicht gilt für alle Unternehmen, die ein elektronisches Kassensystem mit technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) verwenden, Waagen mit integrierter Kassenfunktion […]

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