IBAN-Abgleich: Erinnerung an die neuen EU-Vorgaben seit Oktober 2025

Seit Oktober setzen viele Banken bereits schrittweise den neuen IBAN-Namensabgleich um, der seit dem 9. Oktober 2025 verpflichtend ist. Dabei wird geprüft, ob Firmenname und IBAN eines Zahlungsempfängers zusammenpassen. Für Einzelhandelsgärtnereien bedeutet das:Der auf der Rechnung angegebene Firmenname muss exakt dem bei der Bank hinterlegten Kontoinhaber entsprechen. Um Verzögerungen und Warnmeldungen zu vermeiden, empfehlen wir […]